Titelbild Osteuropa 6/2007

Aus Osteuropa 6/2007

Musik per Verordnung
Offizielles Kulturleben in Stalins Zwangsarbeitslagern

Inna Klause


Abstract in English

Abstract

Im sowjetischen Selbstverständnis dienten die Zwangsarbeitslager zur Umerziehung der Menschen. Kultur sollte dazu einen Beitrag leisten. Geheimpolizei und die Verwaltungen des Gulag unterhielten kulturpolitische Apparate, die en detail die kulturellen Aktivitäten im Lager vorzuschreiben versuchten. Doch zwischen dem Anspruch und der Wirklichkeit klaffte eine Lücke: Musik diente weniger der Propaganda oder der Erziehung, als der Unterhaltung des Lagerpersonals. Musiker oder Schauspieler hatten bessere Chancen, das Lager zu überleben. Die Grenze zwischen Lager und Zivilleben verschwamm. Künstler aus dem Lager wirkten mitunter an Konzerten und am Theater in der Freiheit mit.

(Osteuropa 6/2007, S. 301–314)