Titelbild Osteuropa 9-10/2017

Aus Osteuropa 9-10/2017

In dubio pro quo?
Russland: Freispruchquote und Rechtsstaat

Maria Shklyaruk


Abstract in English

Abstract

In Russland enden nahezu alle Strafverfahren mit einer Verurteilung. Freisprüche sind faktisch ausgeschlossen. Der Vergleich mit Deutschland zeigt, warum dies so ist. In der Bundesrepublik gilt das Prinzip: Im Zweifel für den Angeklagten. In Russland ist es umgekehrt: Das Verfahren wird nicht eingestellt, wenn es an Beweisen mangelt, der Angeklagte wird nicht freigesprochen. Vielmehr wird die Anklageschrift durch alle Instanzen des Verfahrens übernommen. Somit fällen de facto nicht die Richter das Urteil, sondern die Ermittler des Innenministeriums. Zwei Drittel dieser Ermittler sind Frauen. Endet ein von ihnen eingeleitetes Verfahren mit einem Freispruch, müssen sie sich Versagen vorwerfen lassen.

(Osteuropa 9-10/2017, S. 51–58)