Titelbild Osteuropa 2-3/2013

Aus Osteuropa 2-3/2013

Symbol des europäischen Wertesystems
Angelika Nußberger über den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte


Abstract in English

Abstract

Fast alle europäischen Staaten bekennen sich zur Europäischen Menschenrechtskonvention. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verkörpert diesen Grundkonsens. Die Urteile des EGMR haben Einfluss auf zahlreiche Rechtsfelder der 47 Mitgliedstaaten. Jeder Staat des Europarats entsendet einen Richter, sodass der Vorwurf, Urteile des EGMR seien politisch motiviert, schon aufgrund der Zusammensetzung der Kammern zurückgewiesen werden kann. Obwohl nach der letzten Reform die Zahl der anhängigen Beschwerden gesunken ist, ist der Rückstau von derzeit 129 000 Fällen immer noch untragbar.

(Osteuropa 2-3/2013, S. 185–194)