Titelbild Osteuropa 7/2005

Aus Osteuropa 7/2005

Quo vadis iustitia?
Der Fall Chodorkovskij im Licht der Rechtsprechung zur Europäischen Menschenrechtskonvention

Angelika Nußberger, Dmitrij Marenkov


Abstract in English

Abstract

Das Urteil gegen Michail Chodorkovskij ist primär wegen der Verstöße gegen grundlegende Gebote der Rechtsstaatlichkeit kritisiert worden. Da vor dem Rußländischen Verfassungsgericht wohl ein Verfassungsbeschwerdeverfahren, nicht aber eine Nachprüfung konkreter Verstöße der Exekutive und Judikative gegen die Grundrechte möglich ist, bleibt als Kontrollinstanz nur der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Dieser hat in den letzten Jahren beachtliche Entscheidungen gegen die Rußländische Föderation erlassen, in denen zahlreiche Verstöße gegen in der Europäischen Menschenrechtskonvention enthaltene Garantien gerügt werden. Überträgt man diese Rechtsprechung auf das Verfahren gegen Chodorkovskij, so ist auch hier eine Verurteilung der Rußländischen Föderation zu erwarten. Ob es dazu aufgrund der aktuellen Entwicklungen im Verhältnis Rußlands zum Europarat noch kommen wird, ist jedoch ungewiß.

(Osteuropa 7/2005, S. 38–51)